In all diesen Rechtsbereichen übernehme ich Vertretungen
- vor allen Dienstbehörden und Personalstellen,
- vor der Bundesdisziplinarbehörde,
- vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission,
- vor dem Bundesverwaltungsgericht,
- vor den mit Landesgesetzen eingerichteten Disziplinarkommissionen,
- vor den Landesverwaltungsgerichten und
- vor den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts sowie
- vor den für Arbeitsrechtssachen zuständigen ordentlichen Gerichten einschließlich des Obersten Gerichtshofs
Ein besonderer Schwerpunkt von mir und meinem Team ist das Dienstrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten in all seinen Ausprägungen und zwar sowohl im Bundesbereich (Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz - RStDG, Beamten-Dienstrechtsgesetz – BDG, Vertragsbedienstetengesetz - VBG, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG, Ausschreibungsgesetz - AusG etc.) als auch im Bereich der kongruenten Landesgesetze für die einzelnen Bundesländer und Gemeinden.
Rasche Hilfe ist mir ein Anliegen auch bei drohenden oder schon eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie insbesondere bei Suspendierungen, die in der Regel mit schmerzlichen Bezugskürzungen verbunden sind.
Bei nahezu allen Verfahren über Rechtsstreitigkeiten, sowohl vor Zivilgerichten als auch vor Strafgerichten, bzw. Verwaltungsbehörden sollte schon von Anfang an mitbedacht werden, wo der Instanzenzug endet und wie die jeweils „letzte Instanz“ solche Causen zu beurteilen pflegt. Dies bedeutet, dass nicht nur bezogen auf Privatrechtsstreitigkeiten und Strafsachen die Judikatur des Obersten Gerichtshofes schon bei Beginn eines Mandates an mitüberlegt werden muss, sondern auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, des Verfassungsgerichtshofes und bedeutsam für alle Rechtsgebiete auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Die Verfassung von Anträgen und Beschwerden an die Höchstgerichte (VfGH und VwGH) sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehört jedenfalls auch zu unseren Spezialgebieten.
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Europäische Menschenrechtskonvention bzw. Rechtsprechung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
Wenn Sie in Ihren Rechten verkürzt wurden, weil ein Gericht oder eine Behörde ein verfassungswidriges Gesetz oder eine rechtswidrige Verordnung angewendet hat, können Sie mit einem Parteienantrag bzw. einer Bescheidbeschwerde diese Norm beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten. In manchen Fällen ist es sogar möglich, ohne dass überhaupt ein Verfahren anhängig ist, unmittelbar den VfGH mit einer Individualbeschwerde anzurufen.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anzufechten. Rechtswidrige Verwaltungsentscheidungen können so aufgehoben werden.
Erst nach Ausschöpfung des gesamten innerstaatlichen Instanzenzuges ist eine Beschwerde an den EGMR wegen Menschenrechtsverletzungen zulässig. Entscheid für den Erfolg all dieser Rechtsmittel ist deren professionelle Vorbereitung und sorgfältige Ausarbeitung.