Schadenersatzansprüche und Sachverständigenhaftung
Schadenersatzansprüche gehören bedauerlicherweise zum täglichen Leben. Entweder es wird Ihr Vermögen oder sogar Ihre Gesundheit geschädigt oder Sie haben aus Sorglosigkeit oder wie auch immer einen Fehler gemacht und sind mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert. Schadenersatzansprüche können aus schuldhafter Nichterfüllung von Verträgen entstehen oder wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen. Sie müssen dem Grunde und der Höhe nach, unter Berücksichtigung allfälligen Mitverschulden des/der Geschädigten und Versicherungsleistungen professionell ermittelt werden.
Schon alleine die Information, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie in einer konkreten Situation Schadenersatz verlangen können, hilft weiter. Einen besonderen Fall des Schadenersatzrechts bildet die Sachverständigenhaftung, z.B. aufgrund einer Falschbegutachtung. Hier ist ein schlagkräftiges Team aus einem erfahrenen Rechtsanwalt und renommierten Privatsachverständigen entscheidend für Ihre Rechtsdurchsetzung.
Grundsätzlich beraten und vertreten wir in allen Rechtsgebieten. Ungeachtet dessen haben sich im Zuge meiner jahrzehntelangen Anwaltstätigkeit Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte ergeben. Diesen Rechtsgebieten ist gemeinsam, dass sie entweder große wirtschaftliche Bedeutung für Investoren/Unternehmer/Geschäftsführer und sonstige Unternehmensorgane haben oder für Privatpersonen von existentieller Bedeutung sind.
Amts- und Staatshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich
Auch wenn es vielen nicht bewusst ist: Das Amtshaftungsgesetz regelt die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung der Republik Österreich bei Schadenszufügung durch hoheitlich tätige Organe bei Vollziehung der Gesetze. Handeln diese Organe also rechtswidrig und schuldhaft und fügen sie Ihnen als Person oder Ihrem Vermögen Schaden zu, können Sie Amtshaftungsansprüche an die Republik Österreich stellen.
Ob es sich nun um ein Versagen der Baubehörde, unvertretbare Fehlentscheidungen von Behörden und Gerichten oder auch Verletzungen des Unionsrechts handelt, in allen Fällen unterstütze ich Sie, die Ihnen zustehende Entschädigung durchzusetzen.
Erbrecht und Testamente
Die Erbfolge gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die es rechtzeitig zu treffen gilt. Hierbei geht es schließlich um Ihr Lebenswerk und dessen Zukunft über den Tod hinaus! Formalfehler in Testamenten, missverständliche Formulierungen oder Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten können nicht nur dazu führen, dass Vermögenswerte an andere Personen übergehen, als die von Ihnen gewollten, sondern führen oftmals zu jahrelangen kostspieligen Prozessen und schweren familiären Zerwürfnissen.
Dies lässt mit einer professionellen Erbrechtsberatung und einer individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse maßgeschneiderten letztwilligen Verfügung vermeiden. Genau dies biete ich Ihnen an.
Grundrechtsschutz
Die sogenannten „Grundrechte“ sind ein bedeutender Teil in unserer Verfassung. Sie sollen den Einzelnen vor allem vor Eingriffen des Staates schützen. Wer in einem Grundrecht verletzt wird, hat nicht zuletzt die Möglichkeit, sich beim Verfassungsgerichtshof wegen Grundrechtsverletzungen zu beschweren. Auch eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist möglich.
Das Problem: Viele reden von den Grundrechten, wenige haben das ausreichende Rechts- und Verfassungsverständnis um Ihre Ansprüche wirklich zu formulieren und durchzusetzen.