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Rechtsgutachten

Wenn es Ihrer Interessenlage entspricht und Sie die anstehende Problematik des Sachverhaltes gut eingrenzen können, kann es in diesem Zeitpunkt die bestmögliche Hilfestellung sein, von uns ein Rechtsgutachten erstatten zu lassen. Mithilfe eines solchen Gutachtens können Sie regelmäßig die nächsten Schritte, allenfalls auch die Frage, ob Sie überhaupt ein Verfahren einleiten wollen, besser beurteilen.

Zweite Meinung

Wenn Sie bereits von einem Rechtsanwalt vertreten werden und/oder vor einer besonders schwierigen oder weitreichenden Entscheidung stehen, kann es für Sie hilfreich sein, uns zur Einholung einer „zweiten Meinung“ als Rechtskonsulenten beizuziehen. Oft ergeben sich in einer solchen kollegialen Kommunikation neue positive Aspekte, zumindest kann man die Entscheidungsgrundlagen eingrenzen und verfestigen. Eine solche „Zweite Meinung“ hat den Charakter einer gutachterlichen Konsulententätigkeit und steht auch unter entsprechender Verantwortung

Strategieberatung bzw. Litigation-PR

Wenn Sie im öffentlichen Leben stehen oder annehmen müssen, gegen Ihren Willen an die Öffentlichkeit gezerrt zu werden und Ihnen ein Reputationsschaden droht, ist es wichtig durch professionelle Zusammenarbeit mit den Medien den drohenden Schaden abzuwenden oder in Grenzen zu halten. Dies geschieht mit „Litigation-PR“. Dazu genügt es nicht, irgendwelche Journalisten zu kennen und durch Gespräche mit Ihnen auf eine positive Berichterstattung zu vertrauen. Diese Hoffnung ist meistens nicht erfolgreich.

Wichtiger ist es, die richtigen Informationen an die richtigen Medien, zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Dimension zu erteilen. Zu diesem Zwecke stehe ich Ihnen aufgrund meiner früheren Funktion als Bundesminister für Justiz, in der ich jeden Tag mit dieser Problematik konfrontiert war professionell zur Verfügung.

Beratung anfragen

Kollegenberatung

Unter Kollegenberatung verstehe ich die Zusammenarbeit mit Berufskollegen in schwierigen Rechtssachen. Auf anderen Gebieten (z.B. bei Ärzten und Steuerberatern etc.) ist ein phasenweiser, fachlicher Gedankenaustausch zu einzelnen Problemen und Fragestellungen unter Berufskollegen längst üblich. In der Rechtsanwaltschaft ist diese Form der Zusammenarbeit noch in Entwicklung.

Das ist schade, weil man gerade durch solche einzelfallbezogene Zusammenarbeit dem Klienten oft eine verbesserte Hilfestellung geben kann. Das ist keine Geringschätzung der Tätigkeit Ihres Rechtsanwaltes. Es entspricht der Erkenntnis, dass ein professioneller Gedankenaustausch immer Vorteile bringt. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber.

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